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Flüchtlinge in Ausbildung integrieren

23.11.2015

„Integration durch berufliche Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge"

Gemeinsame Erklärung der Partner des Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg in Ergänzung des am 21. Juli 2015 geschlossenen Bündnisses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und
des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg 2015 - 2018

anlässlich des Spitzengesprächs für Ausbildung am 11. November 2015

Mit den Vereinbarungen zum „Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg 2015-2018“ liegt das umfassende und klar strukturierte Programm zur Gestaltung der Übergänge junger Menschen von der Schule in den Beruf, zur Steigerung der Attraktivität und Qualität der Berufsausbildung sowie zur Zukunftssicherung in der dualen Ausbildung vor.

Baden-Württemberg steht - wie alle anderen Bundesländer und Deutschland insgesamt - vor der Herausforderung einer großen Zahl an Asylsuchenden und Flüchtlingen, die in das Land kommen. Neben Land und Kommunen ist die gesamte Gesellschaft gefordert, auf allen Ebenen sind haupt- und ehrenamtliches Engagement gefragt.

Allein zwischen Januar und Oktober 2015 sind über 100.000 Asylsuchende in das Land gekommen, von denen viele noch nicht registriert wurden. Ein Großteil davon wird in Baden-Württemberg verbleiben. Darüber hinaus erwartet Baden-Württemberg zusätzlich eine große Zahl unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher. Die meisten Flüchtlinge sind zwischen 18 und 34 Jahre alt (18 - 24 Jahre: 28%; 25 - 34 Jahre: 28 %) und kommen damit grundsätzlich für eine Ausbildung oder ein Studium in Frage.

Diese Menschen bringen in der Regel nur geringe bis keine Kenntnisse der deutschen Sprache mit. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind aber die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Je nach Alter erfolgt die Vermittlung der deutschen Sprache in allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen sowie bei Bildungsträgern. Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 20 Jahren stehen aktuell über 300 Klassen "Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen" (VABO) in beruflichen Schulen zur Verfügung. In diesen Klassen befinden sich derzeit rund 5.000 Jugendliche.

Für die über 20-jährigen Flüchtlinge ist ein vergleichbares qualitativ hochwertiges Angebot für den Spracherwerb sicherzustellen.

Die Bündnispartner sehen in der großen Zahl an zugewanderten Menschen Chancen für Wirtschaft und Gesellschaft, wenn es gelingt, die Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Ausbildung und Beschäftigung gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine gelingende Integration. Sie führen individuell zu einem gesicherten Einkommen und gesellschaftlich zu Anerkennung und Wertschätzung.

Der beruflichen Ausbildung kommt für die Integration junger Flüchtlinge in die Gesellschaft eine Schlüsselstellung zu. Den besonderen Interessenlagen weiblicher Flüchtlinge ist dabei Rechnung zu tragen. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf bilden die nach Baden-Württemberg geflüchteten Menschen ein wertvolles Potenzial für den Fachkräftenachwuchs.

Die Unternehmen, ihre Verbünde und die öffentliche Hand unterstreichen die Bereitschaft, Flüchtlinge auszubilden.

Allerdings wird es erheblicher Anstrengungen bedürfen, die Kompetenzen der Flüchtlinge so weiter zu entwickeln, dass sie den Anforderungen einer Berufsausbildung entsprechen können. Es sollte daher alles dafür getan werden, die vorhandenen Kompetenzen und Qualifikationen möglichst frühzeitig zu erfassen.

Auf Bundesebene sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration in Ausbildung verbessert worden. Die Förderinstrumente des Bundes für Ausbildung und Ausbildungsvorbereitung wie ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung und Ausbildungsbeihilfe stehen voraussichtlich ab dem 1.1.2016 für Flüchtlinge offen.

Die Wirtschaftsorganisationen und die Gewerkschaften sind darüber hinaus der Auffassung, dass eine 3+2 Regelung mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Flüchtlingen bringt. Danach sollen geduldete Flüchtlinge eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung einer beruflichen Ausbildung mit anschließendem zweijährigem Aufenthaltsrecht zur Aufnahme einer Beschäftigung erhalten können. Außerdem sei die Altersgrenze auf 25 Jahre anzuheben. Eine klare Bleibeperspektive stärke die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen im Land und trage so zur Integration von Flüchtlingen bei.

Die Landesregierung hat die Forderung nach einem Aufenthaltstitel für Flüchtlinge in Ausbildung aufgegriffen und im Bundesrat unterstützt. Der Bundesgesetzgeber ist dem nur teilweise gefolgt. So bestimmt seit dem 1. August 2015 § 60a Absatz 2 Satz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), dass dringende persönliche Gründe für eine Duldung insbesondere vorliegen können, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufnimmt oder aufgenommen hat und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt. Nach § 60a Absatz 2 Satz 5 und 6 AufenthG kann die Duldung für die Aufnahme einer Berufsausbildung für ein Jahr erteilt werden und soll bei Fortdauer der Ausbildung jeweils für ein Jahr verlängert werden.

Hinsichtlich der Forderung nach einer 3+2-Regelung weist die Landesregierung auf die Regelung des § 18a AufenthG hin, die bereits jetzt die Möglichkeit bietet, eine Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Ausbildung im Inland zu erhalten

Das Ausbildungsbündnis 2015 - 2018 hat zehn Ziele mit entsprechenden Maßnahmen- paketen und Indikatoren benannt und verabredet.

Es gilt nun, die verabredeten Maßnahmen auf die besondere Herausforderung der Integration von Flüchtlingen hin zu bewerten und zu ergänzen.

Die Bündnispartner sind sich bewusst, dass alle Maßnahmen, die jetzt ergriffen werden, nicht nur kurzfristig angelegt werden sollten. Benötigt werden dauerhaft tragfähige Strukturen.

1. Eckpunktepapier zur Neugestaltung des Übergangs Schule-Beruf weiter umsetzen

Die von den Bündnispartnern entwickelte und im September 2014 begonnene Neugestaltung des Übergangs Schule - Beruf bietet für Flüchtlinge einen geeigneten Rahmen. Das Ziel des direkten Übergangs von der Schule in Ausbildung ist auch für alle jungen Flüchtlinge, die die erforderlichen Sprachkenntnisse mitbringen, anzustreben. Für Flüchtlinge kommen den neuen Bildungsgängen Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) und Berufsqualifizierung dual (BQdual) nach dem erforderlichen Spracherwerb ggf. eine besondere Bedeutung zu. Das Land wird die notwendigen schulischen Kapazitäten zur Verfügung stellen, die Wirtschaft und die öffentliche Hand die erforderlichen Praktika.

Das regionale Übergangsmanagement wird eine Scharnierfunktion übernehmen müssen, um die Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgreich in Ausbildung zu integrieren.

Es ist zu prüfen, ob die Fördermittel für die Neugestaltung des Übergangs Schule - Beruf aufgestockt und ob inhaltliche Aufgaben ergänzt werden müssen. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aller Institutionen zur abgestimmten individuellen Unterstützung, insb. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, ist sicherzustellen und um die für die Flüchtlinge zuständigen Behörden zu ergänzen.

2. Berufliche Orientierung an allen allgemein bildenden Schulen weiterentwickeln

Derzeit sind rund 32 % der Asylsuchenden minderjährig. Auch und gerade für Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingshintergrund kommt der Berufsorientierung eine enorme Bedeutung zu. Eine individuelle Zukunftsperspektive zu haben, motiviert die jungen Menschen, sich zu integrieren und möglichst rasch die deutsche Sprache zu erlernen. Sie dient der Stabilisierung der Persönlichkeit, hat also auch zusätzlich präventiven Charakter. Bereits für die allgemein bildenden weiterführenden Schulen sollen daher Maßnahmen entwickelt werden, die den Übergang der jugendlichen Flüchtlinge von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf gezielt unterstützen. Um Heranwachsende, die erst vor kurzem nach Deutschland gekommen sind, im Prozess ihrer beruflichen Orientierung begleiten, unterstützen und fördern zu können, sollen durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren Begabungen und Potenziale, fachliche und überfachliche Interessen sowie die Berufsinteressen erfasst werden. Dabei sind die vielfältigen kulturellen und sprachlichen Hintergründe zu beachten.

Bestehende Instrumente wie die Kompetenzanalyse „Profil AC“ sind dahingehend zu überprüfen, ob sie für die Kompetenzerfassung bei Kindern und Jugendlichen mit Flüchtlingshintergrund eingesetzt werden können und inwieweit Anpassungen erforderlich sind. Die Bundesagentur für Arbeit führt auch an beruflichen Schulen eine auf die Zielgruppe abgestimmte Berufsorientierung durch und bietet individuelle Beratungsgespräche an.

Die Integration der Jugendlichen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt muss auch durch frühzeitige Praxiserfahrungen gefördert und unterstützt werden.

Es ist zu prüfen, wie die bestehenden Instrumente der Berufsorientierung, wie zum Beispiel Ausbildungsbotschafter oder Berufsorientierung in überbetrieblichen Bildungsstätten, anzupassen sind, damit sie für Flüchtlingen verständlich und zielführend eingesetzt werden können.

3. Attraktive Ausbildungsangebote entwickeln und Karrierewege befördern

Wie bei allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen geht es auch bei jungen Füchtlingen darum, entsprechend der Begabungen und Interessen einen Berufsweg einzuschlagen, niemanden in eine bestimmte Richtung zu drängen und transparent über die Alternativen zu informieren. Vor dem Hintergrund, dass das System der beruflichen Ausbildung in vielen Herkunftsländern unbekannt ist und wenige Informationen über die Ausbildungs- und Arbeitswelt in Deutschland vorliegen dürften, wird es darauf ankommen, den Jugendlichen und deren Eltern die Chancen und Perspektiven einer Berufsausbildung zu verdeutlichen.

4. Jugendlichen durch flexiblen Einstieg Chancen auf Ausbildung öffnen

Das Land, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Landesverbände klären die Strukturen und Verfahren zur Ersterfassung beruflicher Qualifikationen, Berufserfahrungen sowie sprachliche Kompetenzen. Dazu wurden im Rahmen des Landesprogramms "Chancen gestalten - Wege der Integration in den Arbeitsmarkt öffnen" die Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren zur beruflichen Anerkennungsberatung personell verstärkt. Damit unterstützt das Land auch die Netzwerke in den Stadt- und Landkreisen, die die Maßnahmen zur Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration vereinbaren und koordinieren.

Eine Integration in Ausbildung und Beschäftigung wird nur gelingen, wenn die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen. Um den späteren Ausbildungserfolg nicht zu gefährden, sollte bei Beginn der Ausbildung mindestens das Sprachniveau B1 vorliegen. Die Sprachförderung sollte deshalb frühzeitig beginnen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert einmalig bis Ende 2015 Sprachförderkurse für Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit.

Auch während der Ausbildung ist in der Berufsschule eine zusätzliche Sprachförderung erforderlich. Dabei ist zu prüfen, inwieweit ein zweiter Berufsschultag im Rahmen einer Ausbildung oder einer entsprechenden Einstiegsqualifizierung mit zusätzlichem Deutsch- Unterricht realisierbar ist. Kammern, Verbände der Wirtschaft und Gewerkschaften sind der Auffassung, dass für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung Sprachkenntnisse auf mindestens B2-Niveau erforderlich sind.

Die variablen Einstiegsmöglichkeiten in Ausbildung sollten flexibel genutzt und ausgebaut werden. Die bestehenden Instrumente für einen Einstieg wie z. B. die betriebliche Einstiegsqualifizierung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen (EQ, EQplus, BPJ 21, Tarifvertrag Förderjahr) sind entsprechend anzupassen, zu flexibilisieren und ggf. auszubauen. Die Sozialpartner z.B. der Metall- und Elektroindustrie, der Chemischen Industrie, der Textilindustrie oder der Bauwirtschaft ermöglichen und unterstützen die Nutzung bestehender tarifvertraglicher Regelungen zur Ausbildungsvorbereitung und zum Ausbildungseinstieg und prüfen Öffnungen und Adaptionen ihrer Modelle (Tarifvertrag Förderjahr / Programm „Chance M+E“, Initiative „Start in den Beruf/Start Plus“ der Chemischen Industrie, Tarifvertrag „Einstieg Textil“, Programm „Berufsstart Bau“) unter besonderer Berücksichtigung von Sprachförderung.

Das Instrument der assistierten Ausbildung sowie ausbildungsbegleitende Hilfen stehen zur Verfügung, um erfolgreiche Ausbildungen zu gewährleisten. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter vermitteln junge Flüchtlinge in Ausbildung und fördern ausbildungsbegleitende Hilfen und die assistierte Ausbildung. Kammern und Verbände ergänzen die Vermittlung und werben für den Einsatz der ausbildungsbegleitenden Hilfen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist bereit, bis zu 500 zusätzliche Plätze für assistierte Ausbildung zu fördern. Dabei ist auf einen gleichberechtigten Zugang aller für die Förderung in Frage kommenden Jugendlichen zu achten. Die Betriebe sind aufgefordert, die zur Verfügung stehenden Hilfen auch zu nutzen. Die Wirtschaftsorganisationen werben für die Bereitstellung entsprechender Ausbildungsplätze.

Land (ESF- und Landesmittel) und Bundesagentur für Arbeit fördern ab 2016 Modellprojekte zur Integration von jungen Flüchtlingen mit Förderbedarf "Junge Flüchtlinge in Ausbildung" (JuFA).

Das Land fördert ab 2016 regionale "Kümmerer", die junge Flüchtlinge mit geringem Förderbedarf identifizieren, betreuen und in Einstiegsqualifizierung und Ausbildung vermitteln sowie Betriebe bei der Ausbildung unterstützen durch ein Programm "Integration durch Ausbildung - Perspektiven für Flüchtlinge".

Bestehende Projekte und Angebote der Wirtschaft wie die IHK-Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (KAUSA), Projekte der SEQUA oder des IQ Netzwerkes werden auf die Zielgruppe Flüchtlinge ausgeweitet. Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Verbände und Innungen stellen Ausbildungszentren für Praktika und Potenzialanalysen zur Verfügung. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall richtet sogenannte „Integrationslotsen“ ein, die bei der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzakquise, bei der Qualifizierungsplanung, bei der Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern und bei der Vermittlung von Flüchtlingen in eine (passende) Ausbildung und Beschäftigung unterstützen. Neue Initiativen zur Integration von Flüchtlingen werden gestartet.

Die angestrebte flächendeckende Verbreitung der Arbeitsbündnisse „Jugend und Beruf“ bis Ende 2016 ist vor dem Hintergrund der Integration von Flüchtlingen zur Bündelung der Aktivitäten und Erfahrungen zu beschleunigen und zu vertiefen. Sie sollten um die für die Flüchtlinge zuständigen Behörden ergänzt werden.

5. Ausbildungsbereite Betriebe in der Ausbildung unterstützen

Vor allem kleine und mittlere Betriebe dürfen mit der Aufgabe der Ausbildung von jungen Menschen mit Flüchtlingshintergrund nicht alleine gelassen werden. Sie benötigen die Unterstützung durch Coaches, Integrationslotsen, Kümmerer und Ausbildungsberater. Im Rahmen von Ausbildungsverbünden kann diese Aufgabe gemeinsam geschultert werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen und die assistierte Ausbildung bieten Unterstützung, um die jungen Menschen in der Ausbildung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und fachlich zu stabilisieren.

Kammern und Verbände beraten ihre Mitgliedsbetriebe zu allen Fragen rund um das Thema Ausbildung von Flüchtlingen, organisieren Erfahrungsaustausch und Informations- veranstaltungen in den Regionen, werben für die Ausbildung von Flüchtlingen, akquirieren gezielt Ausbildungsplätze und werben für berufsspezifische und berufsbegleitende Sprachförderung sowie Plätze für Einstiegsqualifizierungen.

6. Qualität der betrieblichen Ausbildung sichern

Die Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Flüchtlingshintergrund erlaubt keine Qualitätsrabatte. Um eine hohe Qualität der Ausbildung mit Blick auf diese Zielgruppe zu gewährleisten, werden die Wirtschaftsorganisationen Ausbilderinnen und Ausbilder verstärkt Weiterbildungen mit einem Fokus auf interkulturelle Kompetenzen anbieten.

Es bleibt das Ziel, die Qualität der Ausbildung weiter zu verbessern und die Zahl der Ausbildungsabbrüche zu verringern. Das Landesprogramm "Erfolgreich ausbilden", mit dem Ausbildungsbegleiter zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen unterstützt werden, wird für Flüchtlinge in Ausbildung geöffnet. Ebenso weitet der Senior Experten Service (SES) sein Programm zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VERA) aus.

7. Qualität und Erreichbarkeit der Berufsschule sichern

Neben Qualität und Erreichbarkeit der Berufsschulen wird es aktuell darauf ankommen, die notwendigen Lehrkräfte für die beruflichen Schulen zu finden und eine bedarfsgerechte Beschulung und Sprachförderung in den beruflichen Schulen verlässlich sicherzustellen. Das Land hat für das Schuljahr 2015/16 insgesamt bisher 305 zusätzliche Deputate für den Lehrkräftebedarf in den VABO (Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) - und VAB (Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf) - Klassen zur Verfügung gestellt. Das Land beabsichtigt, weitere zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen.

Da Deutsch als Zweitsprache ein zentrales Element dieser Sprachförderung darstellt, ist es notwendig in ausreichendem Umfang Lehrkräfte zu qualifizieren. Das Land wird seine Anstrengungen sowohl in der Lehrerfortbildung als auch in der Lehrerausbildung verstärken.

8. Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ausgestalten

Die Flüchtlinge bringen unterschiedliche Biografien mit allen möglichen Formen einer schulischen, beruflichen oder akademischen Vorbildung mit. Dies wird es notwendig machen, die Entwicklung von Anschlussmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Bildungswegen zu forcieren. Flexible Formen der Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen der Flüchtlinge sind auszubauen, ohne dabei den notwendigen Qualitätsanspruch aufzugeben. Die Flüchtlinge sind darüber zu informieren, wie über den Weg einer Berufsausbildung der Zugang zu einem Studium erfolgen kann.

9. An- und Ungelernten einen Berufsabschluss ermöglichen

Es kommen viele Menschen ohne Berufs- oder Studienabschluss zu uns, die älter als 25 Jahre sind. Neben den Angeboten einer dualen Erstausbildung wird es für die erfolgreiche Integration dieser Gruppe unerlässlich sein, bestehende Konzepte der Teilzeitausbildung und der Nachqualifizierung zu nutzen und unter dem besonderen Aspekt der Sprachförderung weiterzuentwickeln.

10. Berufliche Bildung internationalisieren

Mit der Zuwanderung von Menschen aus verschiedenen Teilen der Welt erfährt die berufliche Bildung eine Form der „Internationalisierung“, die in dieser Dimension nicht zu erwarten war. Die Berufliche Bildung deutscher Prägung muss sich anschlussfähig machen an verschiedenste Vorbildungen in vielfältigen Schul- und Bildungssystemen.

Es ist zu prüfen, ob es Hemmnisse bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen z.B. wegen fehlender Dokumente oder materieller Art gibt.

Die Jobcenter fördern Kompetenzfeststellungsverfahren für anerkannte Asylbewerber.

Die Ausbildung von Flüchtlingen kann langfristige Effekte in der Entwicklungszusammenarbeit haben und beim Wiederaufbau in den Heimatländern helfen und einen Beitrag leisten, um das duale Ausbildungssystem in diesen Ländern bekannt zu machen.

Task Force "Flüchtlinge in Ausbildung" (FiA)

Integration in Ausbildung kann nur gelingen, wenn die Bündnispartner mit weiteren Akteuren, die für Flüchtlinge Verantwortung tragen, übergreifend zusammenarbeiten. Deshalb wird eine Task Force „Flüchtlinge in Ausbildung“ (FiA) eingesetzt.

Mitglieder sind die Steuerungsgruppe des Ausbildungsbündnisses, Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie des Innen- und des Integrationsministeriums.

Die Task Force soll dem Ausbildungsbündnis und dem Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) regelmäßig berichten.

Aufgabe der Task Force wird es sein, die Problemfelder bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung zu identifizieren, gemeinsam konkrete Lösungen zu entwickeln und sich gegenseitig über Projekte und Initiativen zu informieren sowie sich bei Bedarf abzustimmen.

Die Bündnispartner:

Staatsministerium
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Regionaldirektion BW der Bundesagentur für Arbeit Baden-württembergischer Industrie- und Handelskammertag Baden-württembergischer Handwerkstag
Arbeitgeber BW
Landesverband Freie Berufe BW
Deutscher Gewerkschaftsbund BW
Landkreistag BW
Städtetag BW
Gemeindetag BW.

Weitere Teilnehmer des Spitzengesprächs unterstützen diese Erklärung: Integrationsministerium;
DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband BW;
Handelsverband BW;

Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel BW; Bund der Selbständigen BW;
Sparkassenverband BW;
Genossenschaftsverband BW;

Bankenverband BW; Beamtenbund BW;
IG Metall, Bezirk BW; ver.di Landesbezirk BW.

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