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Regionales Übergangsmanagement

Träger des regionalen Übergangsmanagements sind die Stadt- und Landkreise. Ziel ist es, die einzelnen Bausteine des Landeskonzeptes unter Einbeziehung aller relevanten Akteure umzusetzen. In einer regionalen Steuerungsgruppe wirken alle am Übergang Schule - Beruf beteiligten regionalen Akteure mit und bilden eine regionale Verantwortungsgemeinschaft.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert:

Personalausgaben (einschl. Arbeitgeberanteile) bis zu einer Höhe von max. 60.000 Euro pro Jahr und Vollzeitstelle. Die Förderung beträgt max. 70% der festgestellten förderfähigen Personalausgaben.