Übergang Schule-Beruf BW
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Mehr Schulabgängerinnen und Schulabgänger in Baden-Württemberg soll der direkte Einstieg in Ausbildung und Beruf gelingen. Dies liegt im Interesse der Jugendlichen, der Schulen und der Wirtschaft, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.

Unter dem Begriff Übergangsbereich fasst das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg Bildungsgänge zusammen, die Berufsvorbereitung beinhalten und mit denen kein eigener berufsqualifizierender Abschluss erworben wird. Dies sind überwiegend Bildungsgänge an beruflichen Schulen wie das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf, das Berufseinstiegsjahr und die Berufsfachschule.

Im Jahr 2016 befanden sich insgesamt rund 54.000 Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg im Übergangsbereich. Darunter waren:

  • 23.568 in Bildungsgängen an beruflichen Schulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, die angerechnet werden kann
  • 24.955 in Bildungsgängen an beruflichen Schulen, die eine berufliche Grundbildung vermitteln, ohne Anrechnung
  • 4.163 in berufsvorbereitenden Bildungsgängen der Bundesagentur für Arbeit
  • 1.379 in der Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit.

Datengrundlage: Statistisches Bundesamt, Integrierte Ausbildungsberichterstattung 2016

Die Konzeption besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen durchlaufen bis zum Ende der Vorabgangsklasse eine intensive berufliche Orientierung. Diese führt zu einer klaren Vorstellung über die eigenen beruflichen Neigungen, Fähigkeiten und Interessen sowie zu einer persönlichen Entscheidung, welcher Ausbildungsberuf angestrebt wird oder ob das direkte Ziel ggf. ein Studium ist. Über eine systematische Berufsorientierung hinaus befähigen die allgemein bildenden Schulen möglichst alle Jugendliche dazu, eine Ausbildung zu beginnen.
  • Jugendliche, die am Ende der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben, münden entweder in eine Einstiegsqualifizierung ein oder an den beruflichen Schulen in eine Ausbildungsvorbereitung mit starken betrieblichen Anteilen (duale Ausbildungsvorbereitung AVdual). Während dieser Zeit soll der Übergang in eine betriebliche Ausbildung jederzeit möglich sein („Klebeeffekt“). Voraussetzung für die duale Ausbildungsvorbereitung ist die Verpflichtung der Wirtschaft, eine ausreichende Zahl an Praktikumsplätzen bereitzustellen.
  • Jugendliche ohne Förderbedarf, die sich nachweisbar mehrfach erfolglos um einen Ausbildungsplatz beworben haben, sollen ein ganztägiges Angebot an beruflichen Schulen für das erste Jahr einer Berufsausbildung mit betrieblichen Anteilen (Berufsqualifizierung dual BQdual) erhalten. Wenn keine eigene BQdual-Klasse zustande kommt, wird BQdual im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule (1BFS) angeboten. Es wird in einem arbeitsmarktrelevanten Beruf ausgebildet. Ziel ist der schnellstmögliche Übergang in eine betriebliche Ausbildung.
  • Die neue Konzeption des Übergangsbereichs von der Schule in den Beruf wird vor Ort durch die kommunale bzw. regionale Ebene passgenau und regionalspezifisch umgesetzt. Bei den Stadt- und Landkreisen der Modellregionen wird ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) eingerichtet, das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert wird. In einer regionalen Steuerungsgruppe wirken alle am Übergang Schule – Beruf beteiligten regionalen Akteure mit und bilden eine regionale Verantwortungsgemeinschaft.
  • Es findet eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit statt. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Akteure für die Betreuung Jugendlicher unter 25 Jahren - Kommunen, Jobcenter, Agenturen für Arbeit sowie die Träger der Jugendhilfe - ihre Angebote auf den Einzelfall bezogen abstimmen und eng kooperieren. Denn mit dem SGB II, III und VIII  stehen drei Gesetze zur Verfügung, die für die Integration von jungen Menschen Bedeutung haben können. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit wird durch die Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf in allen Modellregionen gewährleistet.

Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird die Konzeption im

  • Rems-Murr-Kreis
  • Ostalbkreis
  • in der Stadt Mannheim
  • in der Stadt Weinheim

modellhaft erprobt.

Im Schuljahr 2015/16 kamen folgende Modellregionen hinzu:

  • Stadt Karlsruhe
  • Stadt Pforzheim
  • Enzkreis
  • Stadt Heilbronn
  • Stadt Freiburg
  • Zollernalbkreis

Im Schuljahr 2016/17 kamen folgende Modellregionen hinzu:

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Landkreis Rottweil

Im Schuljahr 2017/18 kamen folgende Modellregionen hinzu:

  • Landkreis Ludwigsburg
  • Landkreis Schwäbisch Hall
  • Landkreis Tuttlingen

Im Schuljahr 2018/19 kamen folgende Modellregionen hinzu:

  • Landkreis Biberach
  • Landkreis Calw
  • Landkreis Emmendingen
  • Landkreis Karlsruhe
  • Landkreis Tübingen 

Im Schuljahr 2019/20 kam folgende Modellregion hinzu:

  • Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schuljahr 2020/21 kamen folgende Modellregionen hinzu:

  • Bodenseekreis
  • Landkreis Böblingen
  • Main-Tauber-Kreis
  • Neckar-Odenwald-Kreis
  • Landkreis Ravensburg
  • Landkreis Reutlingen
  • Landkreis Sigmaringen

Neu dabei seit dem Schuljahr 2021/2022:

  • Stadt Heidelberg

Ein wichtiger Baustein der neuen Konzeption ist eine intensive und systematische Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen. Sie basiert auf den festgestellten Kompetenzen, Potenzialen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und führt dazu, dass sie eine klare Vorstellung von ihren eigenen beruflichen Neigungen und Fähigkeiten bekommen. Auch Kenntnisse über die Vielfalt und Attraktivität der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsberufe sind Bestandteil der beruflichen Orientierung in allen allgemein bildenden Schulen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Möglichkeit des direkten Übergangs in eine berufliche Ausbildung mit anschließenden Karriereperspektiven als gleichwertige Alternative zu einem Studium an einer Hochschule. Durch die Berufsorientierung werden sie in die Lage versetzt, ihre Bildungs- und Erwerbsbiografie eigenverantwortlich zu gestalten.

Die allgemein bildenden Schulen befähigen möglichst alle Schülerinnen und Schüler dazu, nach dem Abschluss eine Ausbildung zu beginnen. Die Schule sieht ihre Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung und schafft dafür die individuellen Voraussetzungen. In der Vorabgangsklasse führt eine individuelle Beratung mit Anschlussvereinbarung zu klaren Vorstellungen über den weiteren Bildungsgang.

Die allgemein bildende Schule plant und steuert den Prozess der Berufsorientierung in Partnerschaft mit der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit. Kooperationspartner von Kammern und Verbänden der Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen, Hochschulen, kommunalen Institutionen und Trägern unterstützen die Schulen bei der Planung, Gestaltung und Umsetzung der Berufsorientierung. An jeder Schule werden verantwortliche Tandems Schule – Berufsberatung gebildet.

Um eine bessere Berufsorientierung zu erreichen, verankerte das Kultusministerium in seinen neuen Bildungsplänen seit dem Schuljahr 2016/17 die Leitperspektive "Berufliche Orientierung" und führt ein neues Schulfach "Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung" in allen weiterführenden Schulen - auch den Gymnasien - ein.

Die berufliche Orientierung findet eine stärkere Berücksichtigung in der Lehreraus- und -fortbildung, um die Lehrkräfte nicht nur für ihren Bildungsauftrag zu sensibilisieren, sondern ihnen auch Hilfen und Unterstützungsinstrumente anzubieten.

Jugendliche, die im Anschluss an den Besuch der allgemein bildenden Schule noch Förderbedarf haben, werden über eine Ausbildungsvorbereitung dual zu einer Ausbildung geführt. Darüber hinaus kann AVdual auch Jugendlichen mit Bildungsziel Fachschulreife (Besuch der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule 2BFS) einen flexiblen Weg mit hoher Durchlässigkeit in Ausbildung bieten.

Es wird eine Pädagogik für niveaudifferenziertes Lernen mit individualisierten Lernprozessen und enger Lernbegleitung zu Grunde gelegt. Die Schülerinnen und Schüler lernen dabei auf dem für sie passenden Lernniveau. Dies ermöglicht die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS) in die Lerngruppe von AV dual. Das bewährt sich derzeit in einer pädagogischen Erprobung (Schulversuch BFPE) und erzeugt eine hohe Durchlässigkeit insbesondere in Richtung Ausbildung. Auch die Grundlage zum anschließenden Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses kann in der Lerngruppe von AVdual gelegt werden.

AVdual wird generell als Ganztagsklasse organisiert, um das Zeitmuster der Arbeitswelt abzubilden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dadurch mehr Lernzeit, um den Bildungsgang möglichst erfolgreich zu absolvieren.

Die Vermittlung von überfachlichen Kompetenzen und Selbstlerntechniken bildet einen pädagogischen Schwerpunkt, um die Voraussetzungen der Jugendlichen für eine Ausbildung nachhaltig zu verbessern. Auf dieser Grundlage entwickeln die Jugendlichen auch ihre allgemein bildenden Kompetenzen weiter.

Jugendliche, die auf dem Kompetenzniveau des Hauptschulabschlusses lernen, können am Ende des Schuljahres eine zentrale Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Englisch ablegen. Sie können ein Abschlusszeugnis von AVdual mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.

In einer sechs- bis achtwöchigen Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres wird in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur versucht, die Jugendlichen ggf. in Ausbildung nachzuvermitteln. Darüber hinaus besteht das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Berufsberatung während des Schulbesuchs weiter. Außerdem erfolgt in der Orientierungsphase die Vorbereitung der Jugendlichen auf das Betriebspraktikum.

Eine Übersicht "FAQ AVdual/AV Schuljahr 2019/2020" finden Sie im Downloadbereich.

Wichtige Bestandteile von AVdual sind ein Betriebspraktikum und eine besondere pädagogisch-didaktische Konzeption.

Durch die intensive Einbindung eines Betriebspraktikums lernen die Schülerinnen und Schüler von Anfang an die betriebliche Realität kennen und bekommen so eine bessere Vorstellung von ihren beruflichen Interessen und Möglichkeiten. Durch das Praktikum werden sie motiviert, Kontakte zu Ausbildungsbetrieben zu knüpfen und verbessern dadurch ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz.

Zudem wird eine Pädagogik für zieldifferentes Lernen mit individualisierten Lernprozessen und enger Lernbegleitung zu Grunde gelegt. Die Schülerinnen und Schüler lernen auf dem für sie passenden Lernniveau in Ganztagsklassen.

AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter betreuen die Jugendlichen bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in die Ausbildung.

Das Betriebspraktikum umfasst in der Regel zwei wöchentliche Praxistage. Es kann auch in Blockform oder phasenweise mit ein bis drei wöchentlichen Praxistagen organisiert werden.

Das Praktikum wird von Lehrkräften und der AVdual-Begleitung betreut. Förderbedarf, der sich ggf. aus den Anforderungen des Betriebspraktikums ergibt, fließt in die individuelle Lernbegleitung des Schülers mit ein.

Um eine ausreichende Anzahl von Praktikumsplätzen sicherzustellen, erfolgt die Festlegung der Berufsfelder in AVdual und die Ausgestaltung der Praktika in Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort.

Bei zwei Praxistagen umfasst der Unterricht 20 Unterrichtsstunden, bei einem Praxistag 26 Unterrichtsstunden und bei drei Praxistagen 14 Unterrichtsstunden. Die Schulwochen beim Blockpraktikum umfassen 32 - 34 Stunden Unterricht. Die Unterrichtsstunden werden durch zusätzliche Angebote zu ganztägigem Lernen ergänzt.

Im Rahmen eines handlungsorientierten und projektbasierten Unterrichts in berufsbezogenen Lernfeldern und lebensweltbezogenen Arbeitsfeldern erwerben die Jugendlichen berufliches Vorwissen und praktische Grundfertigkeiten in der Regel in einem Berufsfeld (z.B. Metall, Holz, Gastronomie). Das Betriebspraktikum kann auch in einem weiteren Berufsfeld absolviert werden.

Im Praktikum werden die Jugendlichen an die Ausbildung herangeführt. Gerade in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels bietet das Praktikum Betrieben die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber kennen zu lernen, die für eine Ausbildung in Frage kommen.

Das Praktikum unterstützt Jugendliche in der Berufsvorbereitung, bereitet auf eine spätere Ausbildung vor und vermittelt einen Einblick in das jeweilige Berufsfeld. Das Praktikum orientiert sich an den betrieblichen Gegebenheiten und vermittelt fachliche und überfachliche Inhalte. Die Jugendlichen können auch unterjährig in eine Ausbildung übernommen werden.

Die Arbeitszeiten im Praktikum entsprechen denen eines nicht volljährigen Auszubildenden. Die AVdual-Begleitung des Schülers besucht den Jugendlichen regelmäßig im Betrieb und kann auch bei Problemen angesprochen werden. Sie stimmt sich eng mit dem Lernberater oder der Lernberaterin des Schülers ab.

Die Jugendlichen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Sie schließen in der Schule eine Haftpflicht- und Unfallversicherung ab. Die Gewährung einer Praktikumsvergütung durch die Betriebe erhöht erfahrungsgemäß die Motivation der Jugendlichen, sie ist jedoch eine freiwillige Leistung der Betriebe.

Unterstützung erhalten die Betriebe durch die Schulen und die zuständigen Kammern. Die Schulen unterstützen die Jugendlichen bei der Praktikumsplatzsuche und bereiten sie auf die Anforderungen des Praktikums vor. Die Kammern benennen einen Ansprechpartner, der ebenfalls die Praktikumsplatzakquise unterstützt und erste Anlaufstelle bei Fragen zum Praktikum ist.

Betriebe, die Interesse haben, Praktikumsplätze für AVdual zur Verfügung zu stellen, können sich an ihre Kammer wenden.

Damit der neue Bildungsgang AVdual gelingt, ist die individuelle Förderung der Jugendlichen durch AVdual-Begleiterinnen und -begleiter wichtig. Sie sind das Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Familie. Wichtige Aufgabe ist es, die Jugendlichen bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung zu betreuen. Die AVdual-Begleiter werden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:40 (zwei Klassen).

Bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf gibt es zahlreiche Akteure wie beispielsweise Schulträger, allgemein bildende berufliche Schulen, Arbeitsagentur, Jobcenter, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen und ehrenamtlich Tätige (z.B. Ausbildungspaten).

Um deren Aktivitäten zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, wird bei den Stadt- und Landkreisen ein regionales Übergangsmanagement eingerichtet, das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert wird. Wichtiger Bestandteil ist eine regionale Steuerungsgruppe, in der alle am Übergang Schule – Beruf beteiligten regionalen Akteure mitwirken.

Zu den Aufgaben des regionalen Übergangsmanagements gehört es:

  • die landesweite Konzeption zur Neugestaltung des Übergangs Schule – Beruf konkret umzusetzen

  • die Akteure zu vernetzen und deren Maßnahmen transparent zu machen und abzustimmen.

Zur Koordinierung der Aktivitäten vor Ort gehört auch die einzelfallbezogene rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit. Dies ist wichtig, da für die berufliche und gesellschaftliche Integration von förderungsbedürftigen jungen Menschen drei Gesetze – SGB II, III und VIII – zur Verfügung stehen, die für die Integration von jungen Menschen von Bedeutung sein können. Die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter und die örtlichen Träger der Jugendhilfe stellen alle in der Praxis ein differenziertes Hilfe- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Bei der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit geht es darum, die jungen Menschen ganzheitlich zu unterstützen, indem diese Träger eng miteinander kooperieren und ihre Angebote abstimmen und verzahnen. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen der Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf.

Mitglieder der regionalen Steuerungsgruppe sind in der Regel:

  • Schulträger
  • allgemein bildende berufliche Schulen
  • Arbeitsagentur
  • Jobcenter
  • Wirtschaft (Kammern, Arbeitgeber)
  • Gewerkschaften
  • Kommunen
  • ehrenamtlich Tätige (z.B. Ausbildungspaten).

Jugendliche ohne Förderbedarf, die beruflich orientiert sind und sich mehrfach erfolglos um einen Ausbildungsplatz beworben haben, sollen ein ganztägiges Angebot an beruflichen Schulen für das erste Jahr einer Berufsausbildung mit betrieblichen Anteilen (Berufsqualifizierung dual BQdual) erhalten. BQdual bildet in einem arbeitsmarktrelevanten Beruf aus. Die Arbeitsmarktrelevanz wird von der Agentur für Arbeit und der Wirtschaft festgestellt und unter Einbindung der regionalen Steuerungsgruppe und des Landesausschusses für Berufsbildung entschieden. Wenn keine eigene BQdual-Klasse zustande kommt, wird BQdual im Rahmen der einjährigen Berufsfachschule (1BFS) angeboten.

Jugendliche in BQdual sind weiterhin als Bewerber bei der Agentur für Arbeit gemeldet und stehen den Betrieben jederzeit als potenzielle Kandidaten für die Übernahme in eine Ausbildung zur Verfügung. Hauptziel bleibt der schnellstmögliche Übergang in eine betriebliche Ausbildung.

Das Ausbildungsbündnis Baden-Württemberg hat im Mai 2019 beschlossen, das BQdual-Verfahren zu überprüfen. Die Steuerungsgruppe des Ausbildungsbündnisses hat sich ausgehend von der Lage auf dem Ausbildungsmarkt im Land intensiv mit dem Baustein BQdual befasst. Dabei wurde entschieden, den Baustein in allen beteiligten Stadt- und Landkreisen bis auf Weiteres auszusetzen.

Zukünftig wird die Steuerungsgruppe des Ausbildungsbündnisses jeweils im Herbst überprüfen, ob der BQdual-Prozess für das kommende Schuljahr reaktiviert werden soll.

 

Möchte eine Region am Modellversuch teilnehmen, muss sie bereit sein, das Gesamtkonzept der Neugestaltung des Übergangs Schule - Beruf nach dem Eckpunktepapier umzusetzen. Erforderlich ist ein Beschluss des Schulträgers, AVdual an beruflichen Schulen einzuführen. Zudem muss sichergestellt sein, dass beim Stadt- bzw. Landkreis ein regionales Übergansmanagement eingerichtet und mitfinanziert wird.

Wichtig ist zudem, dass die Wirtschaft in der Region eine ausreichende Zahl an Praktikumsplätzen für AVdual zur Verfügung stellt.

Die Prognos AG wurde beauftragt, den Modellversuch prozessbegleitend zu evaluieren. Der Endbericht steht im Bereich Downloads zur Verfügung.

Die Steuerungsgruppe Ausbildungsbündnis steuert das Modellvorhaben auf Landesebene. Mitglieder sind:

  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
  • Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
  • Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.V.
  • Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
  • Verband Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg
  • Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit

Die Umsetzung der Neukonzeption des Übergangs Schule – Beruf wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit zwei Förderprogrammen unterstützt. Gefördert werden

  • AVdual-Begleiterinnen und -begleiter
  • Regionales Übergangsmanagement

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg finanziert

  • die Fortbildung der Lehrkräfte, die in AVdual-Klassen unterrichten.

Der Rems-Murr-Kreis als Modellregion hat die Betriebe zu ihren Erfahrungen mit den Schülerinnen und Schülern der AVdual-Klassen befragt – zum ersten Mal vom Dezember 2014 bis Januar 2015, zum zweiten Mal vom Januar bis Mai 2015.

Einige Ergebnisse:

  • 84,3 Prozent der Betriebe waren sehr, weitere 12,9 Prozent eher zufrieden mit dem Benehmen der Schülerinnen und Schüler.
  • Nur 4,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler wurden als nicht ausbildungsreif beurteilt.
  • 32,9 Prozent der Schülerinnen und Schüler haben definitiv Chancen auf einen Ausbildungsplatz, 28,6 Prozent eventuell.
  • 71,4 Prozent der Betriebe sind bereit, wieder einen Praktikanten oder eine Praktikantin aufzunehmen.

Die Umfrageergebnisse im Detail